Landesregierung - Regierung will neue Regeln für den Maßregelvollzug
Nach dem Willen der Landesregierung sind künftig Mobiltelefone im geschlossenen Maßregelvollzug ebenso verboten wie Abspielgeräte für Speichermedien in den Zimmern von Patienten Bislang sind die Einschränkungen für Mobiltelefon, DVD und Speichermedien in den Hausordnungen im Maßregelvollzug geregelt. Der gesetzliche Rahmen für den Maßregelvollzug in Sachsen-Anhalt soll geändert werden. Das Kabinett verabschiedete dazu am Dienstag einen Gesetzentwurf. Damit könne sich der Landtag noch im November mit dem Thema befassen, teilte die Staatskanzlei in Magdeburg mit. Eines der ältesten Landesgesetze Sachsen-Anhalts von 1992 würden damit erstmals verändert.
Nach dem Willen der Landesregierung sind künftig Mobiltelefone im geschlossenen Maßregelvollzug ebenso verboten wie Abspielgeräte für Speichermedien in den Zimmern von Patienten. Bislang sind die Einschränkungen für Mobiltelefon, DVD und Speichermedien in den Hausordnungen im Maßregelvollzug geregelt. Mit dem neuen Gesetz will sich das Land auch bessere Möglichkeiten verschaffen, illegal eingeschleuste Technik und Medien aufzuspüren.
Das System des Maßregelvollzugs musste in den neuen Ländern neu aufgebaut werden. Bei Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer krank
Sachsen-Anhalt verfügt über zwei derartige Kliniken in Uchtspringe und Bernburg sowie eine Außenstelle in Lochow, wo zurzeit knapp insgesamt 480 Patienten untergebracht sind.
ddp/ncl/mwa
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