direktbroker.de :: Politik-News 03.11.2009 | 16:05
 

Landesregierung - Regierung will neue Regeln für den Maßregelvollzug

Nach dem Willen der Landesregierung sind künftig Mobiltelefone im geschlossenen Maßregelvollzug ebenso verboten wie Abspielgeräte für Speichermedien in den Zimmern von Patienten. Bislang sind die Einschränkungen für Mobiltelefon, DVD und Speichermedien in den Hausordnungen im Maßregelvollzug geregelt. Mit dem neuen Gesetz will sich das...

Nach dem Willen der Landesregierung sind künftig Mobiltelefone im geschlossenen Maßregelvollzug ebenso verboten wie Abspielgeräte für Speichermedien in den Zimmern von Patienten. Bislang sind die Einschränkungen für Mobiltelefon, DVD und Speichermedien in den Hausordnungen im Maßregelvollzug geregelt. Mit dem neuen Gesetz will sich das Land auch bessere Möglichkeiten verschaffen, illegal eingeschleuste Technik und Medien aufzuspüren.

Das System des Maßregelvollzugs musste in den neuen Ländern neu aufgebaut werden. Bei Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer krankhaften Sucht straffällig geworden sind, tritt die Behandlung der Krankheit in einem Maßregelvollzug in den Vordergrund. Die Entscheidung, wer im Maßregelvollzug therapiert wird, treffen die Gerichte.

Sachsen-Anhalt verfügt über zwei derartige Kliniken in Uchtspringe und Bernburg sowie eine Außenstelle in Lochow, wo zurzeit knapp insgesamt 480 Patienten untergebracht sind.

ddp/ncl/mwa

 
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