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Börsenlexikon

Ausserbilanzgeschäft (off-blance-sheet operations)

Bankgeschäfte, die bis zum Inkrafttreten der International Accounting Standards im Jahre 2005 bzw. bis Einführung von Ba- sel-II zu Jahresbeginn 2008 in der EU in der Regel nicht bilanzmässig erfasst werden mussten. Hierzu zählen vor allem Eventualverpflichtungen (etwa Bürgschaften, Garantien), unwiderrufliche Kreditzusagen, Einzahlungs-und Nachschussverpflichtungen, offene derivative Finanzinstrumente einschl. Aktien-Optionen und Treuhandgeschäfte. Manchmal zählt man auch noch Bankdienstleistungen wie Anlageberatung, Vermögensverwaltung und Wertschriftenhandel sowie an Zweckgesellschaften weitergegebene Verbriefungspapiere (allein die 2007 ins Schlingern geratene und dann von der Landesbank Baden-Württemberg übernommene Sachsen LB hatte fast 18 Mrd EUR auf diese Weise ins "bilanzielle Nichts" verschwinden lassen) dem Ausserbilanzgeschäft bei. -Die Nachfrage nach Ausserbilanzdienstleistungen der Banken stieg seit 1980 sprunghaft an; gleichzeitig verliert das Bilanzgeschäft bei vielen Instituten relativ an Bedeutung. -Die Aufsichtsbehörden stellten in Anwendung von Basel-II für solche Posten teilweise ausführliche Unterlegungsvorschriften auf; das heisst: sie verlangen eine nach vorgegebenem Schlüssel zu errechnende Höhe von Eigenkapitaldeckung. Die entsprechenden Bestimmungen werden in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (früher vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) überwacht. -In den USA durch die Sarbanes-Oxley-Act sehr strenge, ins einzelne gehende Vorschriften über den ungeschminkten Ausweis aller Geschäfte, die jetzt oder später einen allfälligen Einfluss auf die (börsennotierte) Gesellschaft haben könnten. Siehe Aktivitäts- Verlagerung, bilanzbestimmte, Anlegerschutz, Aval, Garantiegeschäft, Kreditlinie, Kreditzusage, unwiderrufliche, Patronatserklärung, Puffer, Rückschlag-Effekt, Stimmrecht- Kriterium, Subprime-Krise, Unterlegung.© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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