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Seit 15. Juni 2007 haben Reisende bei der Einreise in die Europäische Union und bei der Ausreise aus der EU mitgeführtes Bargeld (einschliesslich Edelmetalle) im Wert von 10 000 Euro oder mehr bei der für den Grenzübertritt zuständigen Zollstelle zwingend (schriftlich und gemäss Formblatt der Zollbehörde) anzumelden. Grundlage dieser Vorschrift ist die Verordnung . 1889/2005 der Europäischen Kommission; sie dient der Einschränkung der Geldwäsche. Siehe Fluchtgeld, Konten-Offenlegung, Terrorismus-Finanzierung.
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