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Börsenlexikon

Beleuchtungsgeld (lighting duty)

Eine Steuer, die früher auf die künstliche Erhellung eines Raumes zu entrichten war. Sie stand in der Tradition der Kerzenwachs-Steuer (candle wax impost; Wachszins). Grundlage der Erhebung bildete die Zahl der Beleuchtungskörper oder jede elektrische Glühbirne, auch für das Bremslicht an Automobilen. In Deutschland wurde die Beleuchtungssteuer zu Jahresbeginn 1993 abgeschafft. Ihre (modifizierte) Wiedereinführung forderte man ab etwa 2000 wiederholt im Zuge der Bemühungen um das Energiesparen. Sie würde aber neben der ja bereits erhobenen Energiesteuer (energy tax) den Verwendungszweck Beleuchten unverhältnismässig stark belasten. Siehe Kerzengeld, Lichtgeld.© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Buchstabe B


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