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Börsenlexikon

Douceur (douceur; tip)

Allgemein alte Bezeichnung für eine Geldzahlung einmalig, um jemanden vertragswillig zu machen bzw. ihn im Vertrag zu halten (Haftgeld), laufend, um ihn vertragstreu zu halten; auch Draufgeld genannt. Im besonderen die zu bestimmten Zeiten von Städten (etwa: Elberfeld) an Ärzte bezahlte Summe, um diesen ein Einkommen zu sichern, welches sie zum Bleiben in der Stadt anregt. Bei Fusionen und Übernahmen an Entscheidungsträger geleistete Zahlungen seitens des Bieters, um deren Einwilligung zu der Übernahme zu bewirken oder seitens der übernommenen Gesellschaft, um diese für Leistungen beim Zustandekommen der Fusion zu belohnen (Anerkennungsprämie). Trinkgeld, besonders als Zuzahlung in Gaststätten (Bedienungsgeld, Bedienungszuschlag). Bestechungsgeld, in älteren Dokumenten auch Liebnisgeld genannt; Liebnis = hier: Gabe an eine Person, um von dieser eine Gefälligkeit zu erreichen. Siehe Abwerbegeld, Anerkennungsprämie, Draufgeld, Handgeld, Schmiergeld, Supplikationsgeld, Taxe, Transaktionsbonus, Umgeld.© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Buchstabe D


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