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Durch die E-Geld-Richtlinie 2000/46/EG wurden die Bankgeschäfte "Geldkartengeschäft" und "Netzgeldgeschäft" zu dem neuen Bankgeschäftstatbestand "E-Geldgeschäft" zusammengefasst. Entsprechend wurden "E-Geld- Institute" als eigene Gattung in das KWG aufgenommen. Siehe Netzgeldgeschäft, Rücktausch- Verpflichtung. Vgl. dazu den Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank 2001, S. 175; Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2002, S. 21.
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