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Im statistischen System der EZB handelt es sich hier um Spareinlagen, die Einleger zur Einhaltung einer vereinbarten Kündigungsfrist verpflichten, ehe sie über die Einlagen verfügen können. -Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist bis zu drei Monaten sind in M2 (und damit auch in M3) enthalten. Hingegen zählen Einlagen mit einer drei Monate überschreitenden vereinbarten Kündigungsfrist zu den längerfristigen finanziellen Verbindlichkeiten des Sektors Monetäre Finanzinstitute. Vgl. auch den von der EZB herausgegebenen Leitfaden "Die einheitliche Geldpolitik in Stufe 3. Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren", S. 107 sowie den jeweiligen Monatsbericht der EZB, dort der Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds".
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