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Börsenlexikon

Garantie (guarantee)

Die Übernahme einer Einstandpflicht, in erster Linie in dem Sinne, wie diese in § 443 BGB als Beschaffenheits-und Haltbarkeitsgewähr geregelt ist. Auf dem Finanzmarkt die Zusage einer Bank oder des Staates, für einen allfälligen zukünftigen Schaden oder einen künftigen Erfolg einzustehen. Die Garantie ist im Unterschied zum Bürgschaftsvertrag nicht gesetzlich geregelt. Siehe Ausserbilanzgeschäft, Aval, Bürgschaft, Credit Enhancement, Garantiegeschäft, Kreditzusage, unwiderrufliche, Patronatserklärung.© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Buchstabe G


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CFD sind komplexe Finanzinstrumente und beinhalten wegen der Hebelwirkung ein hohes Risiko, schnell Geld zu verlieren. Bei unserem Partner direkt-TRADE.com 83,70% der Kleinanlegerkonten Geld beim CFD Handel. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.