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Wenn nicht anders definiert, das Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft, das teils aus öffentlichen Mitteln, teils durch Einlagen privater Wirtschaftssubjekte (in der Regel nur von Banken) gespeist wird, und in der deutschen Gesetzessprache Öffentlich-Privater Partnerschaftsfonds (ÖPP) genannt. Zweck des Fonds ist es, bestimmte Vorhaben vor allem im Strassenbau und bei der Errichtung von Schulgebäuden und Sportstätten zu finanzieren sowie die erstellten Einrichtungen zu verwalten. Siehe Public Private Partnerships. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 147 (Erleichterungen für ÖPP-Fonds).
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