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Betrag, den früher der Reeder für das Dichten des (meistenteils aus Holz gefertigten) Schiffes zu zahlen hatte. Ritzen und kleine Löcher an der Schiffsaussenwand sowie an Deck wurden dabei mit Werg, Talg, Pech und Teer ausgefüllt. Versicherer machten das regelmässige Kalfatern oft zur Pflicht für den Schiffseigner; sonst wurde die Versicherung mit der einschränkenden Klausel "frei von Leckage" (free from leakage) abgeschlossen. In den Seehäfen waren daher auf das Kalfatern spezialisierte Unternehmen tätig. Das Kalfatergeld wurde in der Regel in das Frachtgeld eingerechnet. Siehe Gussgeld, Kapplaken, Ladegeld, Reedergeld.
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