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Bei der EZB ursprünglich marktfähige Sicherheit, die bestimmte, für den Euro-Währungsraum gesamthaft einheitliche, von der EZB festgelegte Zulassungskriterien erfüllt. -Zu diesen Kriterien gehörten die Wertangabe (Denominierung) in EUR, die Emission (oder Garantie) durch Stellen in EWR-Ländern und die Hinterlegung bei einer nationalen Zentralbank oder zentralen Verwahrstelle innert des Euro-Währungsraums. -Ab Jahresbeginn 2007 wurde ein einheitliches Sicherheiten-Verzeichnis eingerichtet und gleichzeitig der Bereich der notenbankfähigen Sicherheiten erweitert. Damit einher ging die Vereinheitlichung der Zulassungsmerkmale. Das Verzeichnis ist auf der Webseite der EZB abrufbar. Vgl. Monatsbericht der EZB vom April 2001, S. 55 ff., Jahresbericht 2001 der EZB, S. 78 f., Jahresbericht 2003 der EZB, S. 86 f.
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