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Kapitalsuchende Privathaushalte suchen Darlehn über Internetportale. Grundsätzlich ist für eine solche Vermittlung keine Erlaubnis erforderlich. Sobald jedoch über die entsprechende Plattform auch Bankgeschäfte abgewickelt werden, begründet dies eine bankaufsichtliche Erlaubnispflicht. Die wird vor allem darin gesehen, dass gewisse Anbieter solche Darlehn-Gesuche gewerbsmässig befriedigen bzw. private Nachfrager das auf diese Weise aufgenommene Geld gewerbsmässig anlegen. -Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 14. Mai 2007 ein Merkblatt "Hinweise zur Erlaubnispflicht der Betreiber und Nutzer einer internetbasierten Kreditvermittlungsplattform nach dem KWG" veröffentlicht. Siehe eLolly, Social Lending Platform. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 198 (Beobachtung dieses Marktes durch die BaFin).
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