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Abgabe, die von Warensendungen erhoben wird, welche vom Ausland (etwa: Rotterdam) kommend, durch das Staatsgebiet (hier. Deutschland) transportiert werden und wieder ins Ausland (etwa: Basel) gehen; auch Durchgangszoll genannt. -Berechnungsgrundlage kann eine Menge (etwa: Anzahl der Eisenbahnwaggons), das Gewicht, der Wert oder eine Kombination aus diesen Masstäben der Durchgangsgüter (Transitwaren) sein. -Soweit in entsprechenden Verträgen (Freihandelsabkommen; free trade agreement) auf Transitgeld gegenseitig verzichtet wurde (etwa: Deutschland-Schweiz), so kam es manchmal in anderer Form, besonders als Maut oder Verladegeld, wieder auf. Siehe Brückengeld, Chausseegeld, Citymaut, Fährgeld, Furtgeld, Geleitgeld, Hafengeld, Krangeld, Ladegeld, Maut, Torgeld, Ungeld, Verladegeld, Vignette, Wägegeld.
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