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In Deutschland dürfen Vermögensanlagen erst dann öffentlich angeboten werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dies gestattet hat. Ab Juli 2005 ist zuvor ein Verkaufsprospekt einzureichen, das den Anforderungen der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung genügt. Siehe Fonds, Kapitalanlagegesellschaft, Prospektpflicht. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 138 f. (Einführung der Prospektpflicht), S. 143 f. (Prüfung durch die BaFin; Auslegungsschreiben) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.
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