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Börsenlexikon

Versicherungs-Namensschutz (right to use the name insurance)

Gemäss § 4 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz [VAG]) aus dem Jahr 1992 dürfen in Deutschland die Bezeichnung "Versicherung", "Versicherer", "Assekuranz", "Rückversicherung", "Rückversicherer" und entsprechende fremdsprachliche Bezeichnungen sowie eine Bezeichnung, in der eines dieser Worte enthalten ist, in der Firma, als Zusatz zur Firma, zur Bezeichnung des Geschäftszwecks oder zu Werbezwecken grundsätzlich nur aufsichtspflichtige Versicherungsunternehmen sowie deren Verbände führen. Versicherungs-Vermittler dürfen die oben genannten Bezeichnungen nur führen, wenn sie mit einem die Vermittlereigenschaft klarstellenden Zusatz versehen sind.© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Buchstabe V


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CFD sind komplexe Finanzinstrumente und beinhalten wegen der Hebelwirkung ein hohes Risiko, schnell Geld zu verlieren. Bei unserem Partner direkt-TRADE.com 83,70% der Kleinanlegerkonten Geld beim CFD Handel. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.