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16.09.2025 - 11:36 Uhr

EU-Regelwerk: Smartphone-Reparatur wird Pflicht

Die EU führt strengere Ökodesign-Vorschriften ein: Smartphones müssen länger halten, Akkus 800 Zyklen überstehen und Ersatzteile sieben Jahre verfügbar sein. Verbraucher sparen laut Prognosen 20 Milliarden Euro.

Ein Meilenstein für Verbraucher: Seit Juni gelten in der EU strengere Regeln für Smartphone-Hersteller. Geräte müssen künftig länger halten und einfacher reparierbar sein – ein Paradigmenwechsel, der auch deutsche Konsumenten Milliarden sparen könnte.

Die neuen Ökodesign-Verordnungen markieren eine Zeitenwende im Umgang mit Elektronikschrott. Jahrelang ärgerten sich Nutzer über schnell schwächelnde Akkus, teure Reparaturen und Geräte, die nach wenigen Jahren unbrauchbar wurden. Damit soll nun Schluss sein.

Die EU-Kommission rechnet mit ehrgeizigen Zielen: Bis 2030 sollen jährlich 2,2 Terawattstunden Strom eingespart werden. Für Verbraucher bedeutet das laut Prognosen eine Ersparnis von 20 Milliarden Euro – Geld, das bisher in vorzeitige Neuanschaffungen floss.

Akkus müssen 800 Ladezyklen überstehen

Die Hürden für Hersteller steigen deutlich. Smartphones und Tablets müssen künftig definierte Sturztest bestehen und Widerstandsfähigkeit gegen Kratzer, Staub und Wasser nachweisen.

Besonders beim Akku wird es konkret: Batteries müssen mindestens 800 Lade- und Entladezyklen verkraften und dabei noch 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität behalten. Das bedeutet für Nutzer: Ihr Gerät bleibt deutlich länger leistungsfähig.

Eine weitere Revolution folgt 2027: Dann müssen alle tragbaren Geräte in der EU austauschbare Akkus haben. Für Flaggschiff-Modelle von Apple oder Samsung bedeutet das eine grundlegende Designänderung.
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Sieben Jahre Ersatzteilgarantie

Das Recht auf Reparatur wird zur echten Verbrauchermacht. Hersteller müssen künftig sieben Jahre lang Ersatzteile vorhalten – und zwar für kritische Komponenten wie Akkus, Displays, Kameras und Ladebuchsen.

Die Lieferzeit? Maximal zehn Werktage. Reparaturwerkstätten erhalten zudem Zugang zu benötigter Software und Diagnose-Tools. Reparaturanleitungen werden öffentlich zugänglich.

Auch gegen geplante Obsoleszenz rüstet die EU auf: Betriebssystem-Updates müssen mindestens fünf Jahre nach Produktionsende verfügbar bleiben.

Reparierbarkeit wird zur Kennzahl

Transparenz erhält eine neue Dimension. Ein EU-weites Energielabel zeigt künftig auf einen Blick, wie reparaturfreundlich ein Gerät ist. Die Bewertung reicht von A (sehr gut reparierbar) bis E (schlecht reparierbar).

Zusätzlich finden Käufer Angaben zu Akkulaufzeit, Schutzklassen gegen Staub und Wasser sowie Sturzfestigkeit. Über QR-Codes gelangen sie zur europäischen Produktdatenbank EPREL mit detaillierten Informationen.

Konzerne müssen umdenken

Für Tech-Giganten wie Apple und Samsung bedeuten die Regeln einen Strategiewandel. Das bisherige „Wegwerf-Modell“ weicht einem Kreislaufansatz, der auf Langlebigkeit setzt.

Höhere Produktionskosten sind wahrscheinlich, doch Experten sehen auch Chancen: Kundenbindung könnte steigen, neue Geschäftsfelder in Reparatur und Ersatzteilen entstehen.

Der globale Effekt dürfte beträchtlich sein. Kaum ein Hersteller wird parallel weniger haltbare Geräte für andere Märkte produzieren wollen.
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Erste Lücken bleiben

Verbraucherschützer begrüßen die Neuerungen, sehen aber noch Nachbesserungsbedarf. Die Koalition „Right to Repair Europe“ kritisiert etwa das sogenannte „Parts Pairing“ – wenn Hersteller per Software originale von Drittanbieter-Ersatzteilen unterscheiden und diese blockieren.

Die aktuellen Regeln sind dennoch ein wichtiger Schritt. Weitere Produktkategorien wie Laptops und Drucker könnten folgen. Die EU setzt damit Standards, die weit über Europa hinaus wirken dürften.

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