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21.10.2025 - 12:31 Uhr

EU führt Empfängername-Prüfung bei Überweisungen ein

Seit Oktober 2025 müssen Banken in der Eurozone automatisch prüfen, ob Empfängername und Konto übereinstimmen. Dies soll Milliardenverluste durch Betrug verhindern und schafft neue Sicherheitsstandards.

Die Zeiten, in denen Überweisungsbetrüger leichtes Spiel hatten, sind vorbei. Seit dem 9. Oktober müssen alle Banken in der Eurozone bei SEPA-Überweisungen automatisch prüfen, ob der eingegebene Name zum Konto passt. Diese neue Sicherheitsebene soll Millionen-Verluste durch Betrug verhindern.

Das Verification of Payee (VoP) System, wie die neue Technologie offiziell heißt, konfrontiert Kriminelle mit einem entscheidenden Problem: Ihre gefälschten Kontodaten fallen sofort auf. Wer Geld an “Max Mustermann” senden will, dessen Konto aber auf “Betrüger GmbH” läuft, bekommt eine deutliche Warnung – noch bevor auch nur ein Cent das Konto verlässt.

Neue EU-Verordnung macht Ernst mit Zahlungssicherheit

Die Pflicht zur Empfängerprüfung basiert auf der EU-Verordnung 2024/886, einem Baustein der umfassenden Instant-Payment-Regulierung. Alle Zahlungsdienstleister in der Eurozone müssen diesen Service seit Oktober 2025 kostenlos anbieten – und zwar in Echtzeit, typischerweise binnen fünf Sekunden.

Für EU-Staaten außerhalb der Eurozone läuft die Frist bis Juli 2027. Doch das Tempo ist kein Zufall: Die Betrugssummen explodieren förmlich. Allein durch sogenannte Authorized Push Payment (APP) Betrügereien entstehen jährlich Milliardenverluste.

So funktioniert die Revolution beim Online-Banking

Der Ablauf wird zur Routine: Nutzer geben wie gewohnt Name und IBAN des Empfängers ein. Doch bevor die Überweisung bestätigt wird, sendet die Bank eine automatische Anfrage an das Zielkonto. Das Ergebnis kommt in drei Varianten:

Match: Name und Kontonummer stimmen überein – grünes Licht für die Überweisung.
Close Match: Kleine Abweichungen wie Tippfehler oder fehlende Initialen werden erkannt, oft mit Korrekturvorschlag.
No Match: Klare Warnung vor möglichem Betrug oder Fehler.

Was folgt, liegt beim Nutzer: Überweisung durchführen, Details korrigieren oder komplett abbrechen. Eine simple, aber wirkungsvolle Kontrolle.

Betrugsmasche mit Milliarden-Schaden im Visier

Das Hauptziel der neuen Regelung sind APP-Betrügereien – eine besonders perfide Form des Betrugs. Hier hacken sich Kriminelle nicht ins Konto, sondern manipulieren das Opfer geschickt zur “freiwilligen” Überweisung.

Die Täter geben sich als Bank, Behörde oder sogar Familienmitglieder aus und erzeugen künstlichen Zeitdruck. Das Opfer autorisiert die Zahlung selbst – weshalb Rückerstattungen extrem schwierig sind. Doch genau hier setzt die Namens-Prüfung an: Stimmt der vorgegebene Empfängername nicht mit dem echten Kontoinhaber überein, schlägt das System Alarm.

In den Niederlanden, wo ähnliche Systeme bereits laufen, sanken Betrugsraten und Fehlüberweisungen drastisch.
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Banken unter Zugzwang – Kunden profitieren

Für Finanzinstitute bedeutet die Umstellung massive technische Investitionen. Zentrale Verzeichnisdienste müssen aufgebaut, Millionen von Echtzeitanfragen bewältigt werden. Doch der Druck ist hoch: Bei unzureichender Umsetzung können Banken künftig für Betrugsverluste haftbar gemacht werden.

Diese Haftungsverschiebung schafft starke Anreize für robuste Systeme – und verwandelt den einseitigen Überweisungsvorgang in eine interaktive Sicherheitsprüfung.

Experten sehen in der europaweiten Einführung einen neuen globalen Standard. Australien und Großbritannien ziehen bereits nach. Was in der EU beginnt, dürfte weltweite Schule machen – ein entscheidender Schritt im digitalen Wettrüsten gegen Finanzkriminalität.

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