EU-weite IBAN-Namensabgleich startet: Neue Waffe gegen Betrug
Der verpflichtende IBAN-Namensabgleich schützt Verbraucher vor Betrug bei Online-Überweisungen. Banken prüfen jetzt automatisch die Übereinstimmung von Name und Konto in Echtzeit.
Die Eurozone führt den verpflichtenden IBAN-Namensabgleich ein. Das Verification of Payee (VoP) System prüft seit diesem Monat automatisch, ob der eingegebene Name zum angegebenen Bankkonto passt – eine Revolution im Kampf gegen Online-Betrug.
Die kostenlose Sicherheitsprüfung ist ab sofort für alle SEPA-Überweisungen Pflicht, sowohl bei Standard- als auch bei Echtzeitüberweisungen. Verbraucher erhalten künftig eine Warnung, wenn der eingegebene Name nicht mit dem registrierten Kontoinhaber übereinstimmt. Das gibt ihnen die Chance, verdächtige oder fehlerhafte Transaktionen zu stoppen.
Die neue EU-Verordnung für Sofortüberweisungen macht damit Schluss mit einer gefährlichen Sicherheitslücke: Bisher prüften Banken nur, ob eine IBAN korrekt formatiert war – nicht aber, ob sie tatsächlich zum angegebenen Empfänger gehörte.
So funktioniert der automatische Schutz
Das System arbeitet blitzschnell: Startet ein Kunde eine Überweisung, sendet seine Bank automatisch eine Anfrage an die Empfängerbank. Diese prüft in Echtzeit, ob Name und IBAN in ihren Unterlagen übereinstimmen.
Der Abgleich liefert eine von drei klaren Antworten:
– Treffer: Alle Daten stimmen überein, die Überweisung kann sicher abgewickelt werden
– Ähnlicher Treffer: Kleine Abweichungen wie Tippfehler werden erkannt, das System schlägt den korrekten Namen vor
– Kein Treffer: Bei erheblichen Unstimmigkeiten warnt die Bank eindringlich vor der Transaktion
Kunden können trotz Warnung überweisen – tragen dann aber das volle Risiko selbst. Die gesamte Prüfung läuft binnen zehn Sekunden ab und verzögert Echtzeitüberweisungen nicht.
Europas Antwort auf raffinierte Betrüger
Der Zwang zum Namensabgleich ist eine direkte Reaktion auf die dramatisch steigenden Fälle von Authorized Push Payment (APP) Betrug. Dabei manipulieren Kriminelle ihre Opfer geschickt dazu, “freiwillig” Geld auf Betrügerkonten zu überweisen.
Die EU-Sofortüberweisungsverordnung trat bereits 2024 in Kraft, die Umsetzungsfrist für Eurozone-Länder lief am 9. Oktober ab. Das britische Vorbild zeigt die Wirksamkeit: Dort sank APP-Betrug 2023 um 17 Prozent, nachdem ein ähnliches System eingeführt wurde.
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Rund 3.000 Zahlungsdienstleister in der Eurozone mussten ihre Systeme bis zur Stichtag umrüsten. Viele entwickelten eigene Lösungen, andere setzten auf spezialisierte Fintech-Partner.
Technologieschub für die Branche
Die Banken investierten massiv in neue Systeme, die rund um die Uhr Millionen von Verifikationsanfragen in Echtzeit verarbeiten können. Dieser regulatorische Druck beschleunigte die Einführung moderner, API-basierter Banking-Infrastruktur europaweit.
Für Geschäftskunden wird zusätzlich die Legal Entity Identifier (LEI) als Identifikationsmerkmal getestet. Das könnte Verwechslungen bei Firmenüberweisungen künftig völlig ausschließen.
Die Experten sind sich einig: VoP ist kein Allheilmittel, aber ein entscheidender Baustein. Banken müssen weiterhin auf mehrschichtige Sicherheit setzen – kombiniert mit KI-gestützter Betrugserkennung und verbesserter Kundenschulung.
Nächste Stufe: EU-weite Ausrollung
Die Nicht-Euro-Länder der EU haben bis Juli 2027 Zeit für die Umsetzung. Der Europäische Zahlungsverkehrsrat arbeitet bereits an Verbesserungen des Systems basierend auf den ersten Erfahrungen.
Die kommende PSD3-Richtlinie wird diese Anforderungen voraussichtlich weiter verschärfen und Verbraucherrechte bei Betrug stärken. Was als IBAN-Namensabgleich begann, markiert den Startschuss für eine grundlegend vertrauenswürdigere digitale Finanzwelt in Europa.