Mietpreisbremse: Bundesregierung verschärft Regeln gegen Umgehung
Mietpreisbremse bis 2029 verlängert
Die Bundesregierung macht ernst: Noch in diesem Jahr soll ein Gesetzentwurf Schlupflöcher bei der Mietpreisbremse schließen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte die Initiative unmittelbar vor der heutigen Vorstellung des Mietenreports 2025 an.
Im Fokus stehen Umgehungsstrategien wie möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen. “Wer hart arbeitet, aber kein hohes Einkommen hat, kann sich in vielen Städten eine Mietwohnung kaum noch leisten”, erklärte Hubig. Die geplante Verschärfung zielt darauf ab, faire Regeln für alle Beteiligten zu schaffen.
Der Bundestag hatte bereits im Juni 2025 die Weichen gestellt: Die ursprünglich bis Ende 2025 befristete Mietpreisbremse wurde um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert. Das Instrument erlaubt Bundesländern, in angespannten Wohnungsmärkten die Neuvermietungsmiete auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu deckeln.
Wichtige Ausnahmen bleiben bestehen: Neubauten ab Oktober 2014 und umfassend modernisierte Immobilien fallen nicht unter die Regelung. Diese Ausnahmen sollen Investitionsanreize für neuen Wohnraum erhalten.
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Schutzschild oder Investitionshemmnis?
Die Bewertung der Mietpreisbremse spaltet die Lager fundamental:
Befürworter sehen ein unverzichtbares soziales Korrektiv. Der Deutsche Mieterbund fordert seit langem eine konsequente Nachschärfung. Wissenschaftliche Evaluationen des Justizministeriums bestätigen eine moderate Bremswirkung auf den Mietanstieg.
Kritiker aus der Immobilienwirtschaft gehen hart ins Gericht. Verbände wie Haus & Grund oder der ZIA bezeichnen die Regelung als “Placebo” oder “pures Gift”. Ihre Argumente: Sinkende Investitionsbereitschaft, gehemmte Sanierungen und verschärfte Wohnungsknappheit. Ökonomen warnen vor ungewollten Nebeneffekten – etwa wenn Vermieter verstärkt solventere Mieter bevorzugen.
Möblierte Wohnungen im Visier
“Mit Kurzzeitvermietungen und möblierten Wohnungen versuchen manche Vermieter die Mietpreisbremse auszuhebeln”, kritisiert Hubig. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: In den fünf größten deutschen Städten wird jede dritte Wohnung möbliert angeboten – im Schnitt 45 Prozent teurer als unmöblierte Objekte.
Der bisher intransparente Möblierungszuschlag erschwert Mietern die Überprüfung der Mietenhöhe. Die neuen Regeln sollen hier Klarheit schaffen. Eine Studie aus 2023 fand zwar keine systematische Umwandlung von Leer- in möblierte Wohnungen, empfahl aber zur Vorbeugung eine generelle Erhöhung des Wohnungsangebots.
Regulierung vs. Neubau: Der Kern des Konflikts
Die Debatte offenbart den fundamentalen Konflikt der deutschen Wohnungspolitik. Während linke Parteien teils radikalere Eingriffe wie einen bundesweiten Mietendeckel fordern, setzt die Regierung auf Justierung bestehender Instrumente. Hubig erteilte einem Mietendeckel nach Berliner Vorbild – 2021 vom Bundesverfassungsgericht gekippt – eine klare Absage.
Die Wirtschaft kontert: Jede Preisregulierung bekämpfe nur Symptome. Die einzige nachhaltige Lösung sei massiver Wohnungsneubau. Doch die Bautätigkeit ist derzeit rückläufig – der Druck auf Bestandsmieten bleibt enorm hoch.
Was kommt als Nächstes?
Nach Vorlage des Gesetzentwurfs beginnt das parlamentarische Verfahren. Die kommenden Monate dürften hitzige Debatten bringen. Parallel nimmt eine Expertenkommission ihre Arbeit auf, um weitere Mietrechtsfragen zu untersuchen und Vorschläge für die Zeit nach 2026 zu erarbeiten.
Die zentrale Herausforderung bleibt: Einen Ausgleich zu finden zwischen verfassungsrechtlich geschütztem Eigentum und dem sozialen Ziel bezahlbaren Wohnens. Wird die Verschärfung der Mietpreisbremse die Lage entspannen – oder verschärft sie das Problem langfristig? Die nächsten Monate werden zeigen, wie die Politik diesen Spagat meistert.
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