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27.10.2025 - 15:51 Uhr

Mietpreisbremse verlängert: Was sich 2025 ändert

Kernregeln bleiben unverändert

Die Mietpreisbremse gilt bis Ende 2029. Das im Juli beschlossene Gesetz sichert die bestehenden Regeln ab und verhindert sprunghafte Mietanstiege bei Neuvermietungen. Während grundlegende Reformen ausbleiben, soll eine Expertenkommission bis 2026 Vorschläge für tiefgreifende Änderungen erarbeiten.

Ohne die Verlängerung wäre die bisherige Verordnung Ende 2025 ausgelaufen. Experten befürchteten einen drastischen Anstieg der Angebotsmieten in deutschen Ballungsräumen. Die Neuregelung schafft nun Planungssicherheit für beide Seiten – zumindest bis zum nächsten politischen Kurswechsel.

Bei Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal zehn Prozent übersteigen. Die Bundesländer entscheiden weiterhin selbst, welche Gebiete als angespannt gelten.

Die wichtigsten Ausnahmen:
* Neubauten ab Oktober 2014 sind ausgenommen
* Nach umfassenden Modernisierungen gelten Sonderregeln
* Lag die Vormiete bereits über dem Limit, bleibt sie zulässig

Der ursprünglich diskutierte neue Stichtag für Neubauten wurde verworfen. Zu groß war die Sorge, den ohnehin schwächelnden Wohnungsneubau weiter zu bremsen.

Bestandsmieten: Bewährte Kappungsgrenzen

Auch 2025 gilt die Drei-Jahres-Regel: Mieterhöhungen sind auf höchstens 20 Prozent begrenzt, in angespannten Märkten sogar nur auf 15 Prozent. Diese Unterscheidung soll verhindern, dass Bestandsmieter von zu schnellen Anpassungen überrollt werden.

Für Vermieter bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete der Orientierungspunkt. Doch die gesetzlichen Leitplanken setzen klare Grenzen – auch wenn die Marktmiete deutlich höher liegt.
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Modernisierung und Eigenbedarf unverändert

Trotz hitziger Debatten blieben die Regeln hier stabil. Vermieter können weiterhin acht Prozent der Modernisierungskosten jährlich umlegen. Die Kappung bei maximal 3 Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren schützt Mieter vor Überforderung.

Bei Eigenbedarfskündigungen ändert sich ebenfalls nichts. Verschärfte Nachweispflichten, die im Raum standen, fanden keinen Weg ins Gesetz. Die Rechtsprechung bleibt damit der entscheidende Maßstab.

Pragmatismus statt Revolution

Der Gesetzgeber wählte den sicheren Weg: Bewährtes fortschreiben, statt große Experimente zu wagen. Das bringt Ruhe in die überhitzten Wohnungsmärkte – löst aber nicht die Grundprobleme.

Die Reaktionen fielen erwartbar aus: Während der Mieterbund die Verlängerung begrüßte, kritisierte er fehlende Sanktionen bei Verstößen. Haus & Grund warnte vor gedrosselten Investitionen. Am Ende profitieren beide Seiten von der Planungssicherheit.

Expertenkommission soll Zukunft gestalten

Seit September arbeitet eine paritätisch besetzte Kommission an den mietrechtlichen Weichenstellungen der Zukunft. Bis Ende 2026 sollen konkrete Reformvorschläge vorliegen – mit Fokus auf wirksame Sanktionen und verschärften Mietwucher-Regeln.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig verspricht ein “faires und effektives soziales Mietrecht”. Ob die Kommission tatsächlich den gordischen Knoten zwischen bezahlbarem Wohnen und Investitionsanreizen durchschlägt, wird sich zeigen. Ihre Empfehlungen dürften die nächste Legislaturperiode prägen – und erneut für kontroverse Diskussionen sorgen.

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