SED-Opferbeauftragte lobt Entschädigungsgesetz als "Meilenstein"
Die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, sieht das im Januar 2025 verabschiedete Gesetzespaket zur Entschädigung von Opfern der SED-Diktatur als "Meilenstein".
Im Jahresbericht 2025, den sie am Dienstag in Berlin vorstellte, schreibt sie, dass dies ein "Paradigmenwechsel im Umgang mit den Opfern von politischer Verfolgung in der DDR" sei. Das Gesetz sieht unter anderem eine deutlich erhöhte, vom Einkommen der Betroffenen unabhängige und an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelte Opferrente vor. Hinzu kommen eine deutliche Anhebung der Leistung für beruflich Verfolgte, eine finanzielle Würdigung für die Opfer der Zwangsaussiedlungen an der innerdeutschen Grenze, eine Aufnahme der in Westberlin und der Bundesrepublik durch die Staatssicherheit von Zersetzungsmaßnahmen betroffenen Opfer in das Unterstützungssystem, ein grundlegend vereinfachtes Verfahren zur Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden und die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds. "Ein solch weitreichender Beschluss, insbesondere in einer derart herausfordernden politischen Lage, ist für mich keine Selbstverständlichkeit, sondern ein eindrucksvolles Signal an die Opfer, dass ihr Leid nicht vergessen wird und sie auf die Unterstützung unserer demokratischen Gesellschaft bauen können", so Zupke.Die Entscheidung des Bundestages sei von unschätzbarem Wert für die Opfer. Die SED-Opferbeauftragte äußerte sich aber auch beunruhigt über einige Entwicklungen. Das gelte vor allem, wenn Umfragen zeigen, dass in Ostdeutschland mehr als die Hälfte der Befragten den Eindruck habe, dass sie keinen politischen Einfluss besitzen. Auch beim Blick auf die Wiedervereinigung gingen die Sichtweisen in der Gesellschaft mitunter auseinander. "Die unterschiedlichen Perspektiven im Blick auf die Zeit der Teilung und auf die Wiedervereinigung miteinander ins Gespräch zu bringen, ist daher eine besondere Herausforderung", so Zupke.