August Hanning: BGH entscheidet bald über Haftbeschwerde

heute 13:55 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de

Die Ermittlungsrichterin beim Bundesgerichtshof prüft nach Eingang der Stellungnahme des Generalbundesanwalts die Haftbeschwerde. Hanning sitzt seit dem 6. Oktober wegen laufender Ermittlungen in Untersuchungshaft.

Bundesgerichtshof (Archiv)
Bundesgerichtshof (Archiv)
via dts Nachrichtenagentur

BGH prüft Haftbeschwerde gegen August HanningÜber die weitere Untersuchungshaft des früheren BND-Präsidenten August Hanning könnte schon in Kürze entschieden werden.

Sein Verteidiger hatte am 23. Oktober Haftbeschwerde eingelegt.Stellungnahme liegt beim Bundesgerichtshof vorInzwischen liegt dem Bundesgerichtshof die Stellungnahme des Generalbundesanwalts vor. Sie ging nach Angaben eines BGH-Sprechers am Mittwoch bei Gericht ein.Die Ermittlungsrichterin werde nun zeitnah entscheiden, ob sie der Beschwerde abhilft oder diese dem zuständigen Strafsenat vorlegt. Hanning war am 6. Oktober festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.Verteidigung bestreitet HaftvoraussetzungenHannings Verteidiger hält bereits die Voraussetzungen für den Haftbefehl für nicht gegeben.

Zunächst müsse geklärt werden, ob es sich bei den betroffenen Informationen überhaupt um Staatsgeheimnisse handelt.Nach Auffassung des Verteidigers erfüllt nicht jede als geheim oder vertraulich eingestufte Unterlage dieses Kriterium. Zudem spreche gegen eine Fluchtgefahr, dass die erste Durchsuchung mehr als ein Jahr zurückliege und Hanning dennoch nicht geflohen sei.Alter und Gesundheitszustand als ArgumenteAuch das hohe Alter und der Gesundheitszustand des früheren BND-Präsidenten führt die Verteidigung gegen die Untersuchungshaft an. Hinzu komme die zu erwartende Verfahrensdauer.Der Verteidiger hält deshalb die Haft für unverhältnismäßig und sieht die Gefahr, dass sie den Charakter einer vorweggenommenen Strafhaft annimmt.
Die Haftbeschwerde ist ein reguläres Rechtsmittel gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft. Zuständig ist zunächst die Ermittlungsrichterin beim Bundesgerichtshof. Sie kann der Beschwerde abhelfen oder den Vorgang dem zuständigen Strafsenat vorlegen.Im Mittelpunkt stehen dabei die gesetzlichen Voraussetzungen eines Haftbefehls. Dazu gehören insbesondere ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund, etwa Fluchtgefahr. Die Verteidigung bestreitet nach der dts-Meldung sowohl die Einordnung der betroffenen Unterlagen als Staatsgeheimnisse als auch die Verhältnismäßigkeit der Haft.Haftprüfung im SpionageverfahrenFür die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit spielen zudem die Dauer der bisherigen Ermittlungen, das Alter und der Gesundheitszustand des Beschuldigten sowie die voraussichtliche Länge des Verfahrens eine Rolle. Untersuchungshaft darf nicht zur vorweggenommenen Strafvollstreckung werden.Der Fall steht zugleich im Zusammenhang mit dem besonderen Schutz von Informationen aus dem staatlichen Sicherheitsbereich. Ob eine als geheim oder vertraulich eingestufte Unterlage tatsächlich den strafrechtlichen Begriff des Staatsgeheimnisses erfüllt, muss im Verfahren rechtlich präzise geprüft werden.Nächste Entscheidung steht bevorMit dem Eingang der Stellungnahme des Generalbundesanwalts liegt der Ermittlungsrichterin nun eine zentrale Grundlage für die nächste Entscheidung vor. Möglich sind eine Aufhebung oder Änderung der Haftentscheidung durch Abhilfe oder die Vorlage an den zuständigen Strafsenat des Bundesgerichtshofs.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene FragenWDR: „Geheimdienst-Pensionäre: Ex-Agenten außer Kontrolle“ (05.11.2026)Der Beitrag ordnet den Fall des inhaftierten früheren BND-Präsidenten in eine größere Debatte über ehemalige Geheimdienstmitarbeiter ein. Der Schwerpunkt liegt damit auf den strukturellen und politischen Hintergründen, während die anstehende Entscheidung über die Haftbeschwerde im Mittelpunkt der dts-Meldung steht.Gemeinsam ist beiden Perspektiven der Bezug zu Hanning und den Ermittlungen im Sicherheitsbereich. Offen bleibt, wie die Ermittlungsrichterin mit der Haftbeschwerde und der Stellungnahme des Generalbundesanwalts verfährt.

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