EUDI-Wallet: Bundestag beschließt Start ab Januar 2027

heute 16:28 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de

Der Bundestag schafft die rechtliche Grundlage für die europäische digitale Brieftasche in Deutschland. Ab Januar 2027 sollen Bürger Identitätsnachweise und weitere Dokumente per Smartphone nutzen können.

Konrad Körner (CSU) am 15.10.2026
Konrad Körner (CSU) am 15.10.2026
via dts Nachrichtenagentur

Bundestag beschließt Grundlage für EUDI-WalletDer Bundestag hat am Donnerstag die rechtlichen Voraussetzungen für die Europäische Brieftasche für die digitale Identität in Deutschland geschaffen.

Für das Gesetz stimmten CDU/CSU und SPD, während AfD, Grüne und Linke dagegen votierten.Smartphone soll Identitätsnachweis ersetzenBürger sollen ihre Identität künftig per Smartphone nachweisen sowie digitale Dokumente speichern, verwalten und bei öffentlichen und privaten Diensten verwenden können.

Die Wallet soll ab Januar 2027 den elektronischen Rechts- und Wirtschaftsverkehr vereinfachen und den Zugang zu digitalen Verwaltungs- und Wirtschaftsleistungen erleichtern.Zu den vorgesehenen Einsatzfeldern gehören unter anderem Banken und Zahlungsdienste. Außerdem soll die digitale Brieftasche grenzüberschreitend in anderen EU-Mitgliedstaaten genutzt werden können.Änderungen bei Foto und PseudonymfunktionDer Digitalausschuss änderte den Gesetzentwurf der Bundesregierung an mehreren Stellen.

Bei der Vergabe soll die digitale Souveränität Deutschlands und der EU stärker berücksichtigt werden.Nutzer sollen zudem die Aufnahme ihres biometrischen Fotos in die digitalen Identitätsdaten ablehnen können.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die gesetzlich vorgeschriebene Pseudonymfunktion möglichst schnell nachzuliefern, da sie für die Übereinstimmung mit dem Unionsrecht erforderlich ist.Opposition warnt vor DatenschutzrisikenMarkus Reichel (CDU) erklärte in der Bundestagsdebatte, die Wallet solle aus Überzeugung genutzt werden und nicht durch Zwang. Konrad Körner (CSU) wies Datenschutzbedenken zurück und verwies auf den Grundsatz der Datenminimierung sowie darauf, dass die Wallet kein Register sei.Die Grünen kritisierten unter anderem die geplante Möglichkeit eines automatischen Austauschs biometrischer Daten zwischen Passbehörden.

Rebecca Lenhard bemängelte außerdem die Abhängigkeit von Betriebssystemen US-amerikanischer Anbieter und einen aus ihrer Sicht unzureichenden Schutz vor übermäßigen Datenabfragen.Die Linke warnte ebenfalls vor einer massenhaften Abfrage persönlicher Daten und kritisierte eine Herabsenkung des Alters für die Wallet.

Sonja Lemke forderte Digitalminister Karsten Wildberger auf, den geplanten Start der Brieftaschen-App „d-you“ am 2. Januar zu stoppen und die technischen Grundlagen sowie das Gesetz zu überarbeiten.
Mit der Bundestagsentscheidung beginnt die nächste Phase bei der Einführung einer europaweit kompatiblen digitalen Identität. Die EUDI-Wallet soll nicht nur den deutschen Personalausweis digital abbilden, sondern perspektivisch auch weitere Nachweise aufnehmen und deren Nutzung über Ländergrenzen hinweg ermöglichen.Für Bürger liegt der praktische Nutzen vor allem darin, Identitätsnachweise und Dokumente bei Behördengängen, Vertragsabschlüssen oder Finanzdienstleistungen digital vorzulegen.

Entscheidend wird dabei sein, ob Dienste tatsächlich weniger Medienbrüche erzeugen und ob die Wallet freiwillig bleibt, ohne dass Menschen bei analogen oder alternativen Verfahren faktisch Nachteile hinnehmen müssen.Datenschutz bleibt zentrale BewährungsprobeDie Debatte zeigt den grundlegenden Zielkonflikt des Projekts: Eine zentrale, leicht nutzbare digitale Identität kann Verfahren beschleunigen, erhöht aber zugleich die Anforderungen an Datenminimierung, Zweckbindung und technische Unabhängigkeit. Die im Gesetz vorgesehenen Änderungen zu biometrischen Fotos und zur Pseudonymfunktion sollen diesen Anforderungen Rechnung tragen, müssen sich im Alltag jedoch an ihrer konkreten Umsetzung messen lassen.Für die Akzeptanz wird außerdem ausschlaggebend sein, welche Betriebssysteme und Anbieter unterstützt werden, wie Unternehmen den Datenzugriff begrenzen und wie Sicherheitsvorfälle behandelt werden.

Der geplante Start ab Januar 2027 macht die verbleibende Umsetzungszeit zu einem wichtigen Faktor: Technik, Verwaltung und private Dienste müssen bis dahin zusammenspielen, damit aus dem gesetzlichen Rahmen ein verlässliches Angebot wird.

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