IGH: Israel darf Aushungern nicht als Kriegsmethode in Gaza nutzen

22.10.25 17:22 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de

Der Internationale Gerichtshof (IGH) ist einstimmig der Auffassung, dass Israel verpflichtet ist, sicherzustellen, dass die Bevölkerung der besetzten palästinensischen Gebiete mit den wichtigsten Gütern des täglichen Lebens versorgt wird.

Internationaler Strafgerichtshof (Archiv)
Internationaler Strafgerichtshof (Archiv)
über dts Nachrichtenagentur

Das teilte das Gericht am Mittwochnachmittag in Den Haag mit. In einer beratenden Stellungnahme des Gerichts für die UN-Generalversammlung heißt es, dass dazu die Versorgung mit Nahrung, Wasser, Kleidung, Bettzeug, Unterkunft, Brennstoff, medizinischer Versorgung und Dienstleistungen gehört.

Außerdem verwies das Gericht einstimmig auf das Verbot, Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung zu nutzen.

Zehn der elf Richter sind der Auffassung, dass Israel verpflichtet ist, die Menschenrechte der Bevölkerung in den palästinensischen Gebieten auch durch die Präsenz der Vereinten Nationen zu schützen.

Dieselben zehn Richter sind sich zudem darüber einig, dass Israel im Gazastreifen die Bevölkerung nicht ausreichend versorgt hat. Solange dies der Fall sei, müsse das Land mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Hilfsprogramme für die Bevölkerung genehmigen und erleichtern. Das gelte auch für die Hilfe, die die Vereinten Nationen und insbesondere das Palästinenserhilfswerk UNRWA leisten.

Diese Arbeit dürfe nicht behindert werden.

Das Gericht erklärte einstimmig, dass Israel das Hilfs- und medizinische Personal und deren Einrichtungen respektieren und schützen müsse. Auch das Verbot der gewaltsamen Verbringung und Deportation müsse beachtet werden.

Die Rechte Inhaftierter müssten beachtet und Besuche durch das Rote Kreuz in den Haftanstalten ermöglicht werden.

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