Schöffenamt: Justizministerium plant Ausschluss von Verfassungsfeinden

heute 12:50 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de

Das Bundesjustizministerium will das Schöffenamt gegen Verfassungsfeinde absichern und Wahlblockaden verhindern. Der Entwurf enthält außerdem neue Vorgaben für den juristischen Vorbereitungsdienst und das Staatsexamen.

Justizzentrum Halle (Saale) (Archiv)
Justizzentrum Halle (Saale) (Archiv)
via dts Nachrichtenagentur

Schöffenwahl und juristische AusbildungDas Bundesjustizministerium will Personen ohne Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung vom Schöffenamt ausschließen.Eine Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe soll ebenfalls gegen eine Berufung sprechen.Schöffen sollen nach dem Ende ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt bleiben können.Länder und Verbände können bis zum 6. November 2026 Stellung zum Gesetzentwurf nehmen.Das Bundesjustizministerium hat am Montag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes vorgelegt. Er soll das Schöffenamt gegen Personen absichern, die nicht für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten.Neue Ausschlussgründe für SchöffenNach den Plänen sollen außerdem Personen nicht berufen werden können, die zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden.

Das Ministerium begründet die Maßnahmen mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit der Justiz sicherzustellen.Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erklärte, Extremisten und Verfassungsfeinde hätten in der Justiz nichts verloren.

Das Schöffenamt sei verantwortungsvoll; wer Recht spreche, müsse auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.Übergangsregelung soll Wahlblockaden verhindernDer Entwurf sieht vor, dass Schöffen nach dem Ablauf ihrer Amtszeit im Amt bleiben, bis eine Neuwahl stattgefunden hat. Damit soll verhindert werden, dass die Arbeit der Gerichte durch eine ausbleibende Wahl unterbrochen wird.In kommunalen Gremien ist für die Wahl von Schöffen eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Nach Darstellung des Ministeriums kann eine Minderheit dadurch die Wahl blockieren.Vorgaben für juristische AusbildungDie Reformpläne erstrecken sich auch auf die juristische Ausbildung.

Personen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen, sollen nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden.Außerdem sollen die Länder ein verpflichtendes elektronisches Examen ermöglichen können.

Jura-Studierende sollen ihre Praktika flexibler gestalten dürfen.Stellungnahmen bis November möglichDer Gesetzentwurf wurde an die Länder und Verbände versandt. Sie können bis zum 6. November 2026 Stellung nehmen.
Schöffen wirken in Deutschland als ehrenamtliche Richterinnen und Richter an Strafverfahren mit. Sie werden von kommunalen Vertretungen gewählt und entscheiden gemeinsam mit Berufsrichtern über den Ausgang eines Verfahrens. Die geplante Änderung setzt damit an einer Schnittstelle zwischen gesellschaftlicher Beteiligung und den Anforderungen des Rechtsstaats an.Der Ausschluss von Personen, die nicht für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten, soll verhindern, dass Gegner der Verfassung das Schöffenamt nutzen.

Zugleich erhöht die vorgesehene Regelung zu Vorstrafen die formalen Zugangshürden.

Entscheidend wird in der praktischen Anwendung sein, wie die persönliche Verfassungstreue bewertet und rechtssicher festgestellt wird.Auswirkungen auf Gerichte und AusbildungDie Übergangsregelung für Schöffen zielt auf die Funktionsfähigkeit der Strafjustiz. Wenn ein Wahlergebnis wegen der erforderlichen Zweidrittelmehrheit ausbleibt, soll die bisherige Besetzung nicht automatisch enden.

Damit soll verhindert werden, dass kommunale Wahlblockaden die Arbeit von Gerichten beeinträchtigen.Die weiteren Vorschläge betreffen den juristischen Nachwuchs. Ein Ausschluss aus dem juristischen Vorbereitungsdienst würde bereits vor dem Eintritt in den Justizdienst ansetzen.

Verpflichtende elektronische Prüfungen und flexiblere Praktika zielen dagegen auf Organisation und Digitalisierung der Ausbildung.

Die Länder und Verbände können bis zum 6. November 2026 Stellung nehmen; danach kann sich der Entwurf noch verändern.

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