SPD zweifelt an uneingeschränkter Ramstein-Nutzung für Iran-Krieg

heute 16:56 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de

In der schwarz-roten Koalition gibt es wachsende Zweifel, ob die Bundesregierung weiterhin uneingeschränkt die Nutzung des US-Luftwaffenstützpunkts Ramstein für den Krieg gegen den Iran erteilen darf."Im Zusammenhang mit dem Krieg gegen Iran ist die völkerrechtliche Prüfung der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen", sagte der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Adis Ahmetovic, der "Süddeutschen Zeitung".

Iran (Archiv)
Iran (Archiv)
via dts Nachrichtenagentur

Aus Sicht der SPD und der meisten Völkerrechtler sei der Angriff auf Iran jedoch nicht mit dem Völkerrecht vereinbar. "Sollte auch die Bundesregierung zu dieser Einschätzung gelangen, könnten gegebenenfalls Gerichte darüber entscheiden, ob die Nutzung von Ramstein im Zusammenhang mit diesem Krieg untersagt werden muss."Die Bundesregierung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) wendet sich bisher gegen eine Einschränkung oder eine Verweigerung notwendiger Überflugrechte. Grundlage für die Ramstein-Nutzung ist das Stationierungsrecht, geregelt im Aufenthaltsvertrag vom 23. Oktober 1954. Mit den Verträgen zur deutschen Wiedervereinigung wurde die Fortgeltung des Vertrags bestätigt. Hinzu kommen Vereinbarungen im Nato-Truppenstatut. Nach einer früheren Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags können sowohl der Aufenthaltsvertrag als auch das Nato-Truppenstatut aufgekündigt werden, allerdings könne die Militärpräsenz nur unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beendet werden.Der Vorsitzende der Linken-Bundestagsfraktion, Sören Pellmann, sagte der Zeitung: "Um nicht Beihilfe für den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der USA und Israels gegen Iran zu leisten, ist die Linke gegen die Nutzung der US-Air-Base Ramstein." Mit Verweis auf den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags sagte Pellmann hinsichtlich des Stationierungsrechts, die Bundesrepublik könne "völkerrechtlich konform diesen Aufenthaltsvertrag einseitig kündigen".

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