Vergesellschaftung: Buschmann fordert Gesetz in Monaten

heute 15:21 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de

Der frühere Justizminister Marco Buschmann verlangt von der Bundesregierung einen schnellen Gesetzentwurf gegen die Vergesellschaftung von Wohnungen. Zugleich hält er die Berliner Pläne von Linken, Grünen und SPD für verfassungswidrig.

Marco Buschmann (Archiv)
Marco Buschmann (Archiv)
via dts Nachrichtenagentur

Buschmann verlangt Gesetz gegen Wohnungs-VergesellschaftungDer frühere Justizminister und FDP-Politiker Marco Buschmann hat die Bundesregierung aufgefordert, schnell ein Gesetz gegen die Vergesellschaftung von Wohnungen vorzulegen.

Gegenüber T-Online sagte er, ein rechtssicherer Entwurf könne bei prioritärer Arbeit weniger Beamter innerhalb weniger Monate ausgearbeitet werden.Hubig verweist auf schwierige VerfassungsfragenJustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte die Hoffnung auf ein baldiges Gesetz zuletzt gedämpft und das Vorhaben als verfassungsrechtlich nicht trivial bezeichnet.

Buschmann betonte, die Verfassungslage müsse sorgfältig geprüft werden, verwies aber zugleich darauf, dass das Grundgesetz dem Bund Regelungen zur Vergesellschaftung ermögliche.Leo NotdurfterTrading-CoachCharts lesen wie ein Trader: live zur US-EröffnungIm Trading Kickstart der trading-house Börsenakademie (seit 1998) zeigen erfahrene Trader live, wie sie Chartmuster, Einstieg und Absicherung einordnen - Deine Fragen inklusive. Kein Vorwissen nötig.Nächster Termin: Mittwoch, 15:15 bis 16:00 Uhr | live | 1x anmelden, jede Woche dabeiKostenlosen Platz sichernAnzeige | trading-house BörsenakademieBuschmann greift Berliner Pläne anDarüber hinaus hält Buschmann die Vergesellschaftungspläne von Linken, Grünen und SPD in Berlin für verfassungswidrig. Er begründet dies unter anderem mit aus seiner Sicht zu niedrigen Entschädigungen, falls nicht einmal die Hälfte des Marktpreises gezahlt werde.Kritik an wechselnden GrenzenNach Buschmanns Darstellung verstößt das Berliner Vorhaben zudem gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes.

Die geplante Grenze für betroffene Unternehmen sei wechselnd mit 3.000 oder 10.000 Wohnungen angegeben worden und wirke deshalb willkürlich.
Die Debatte über ein Anti-Vergesellschaftungsgesetz berührt zwei Ebenen: den politischen Streit über große Wohnungsbestände und die verfassungsrechtlichen Grenzen eines Eingriffs des Bundes.

Artikel 15 des Grundgesetzes ermöglicht grundsätzlich, Grund und Boden durch Gesetz in Gemeineigentum zu überführen und dabei eine Entschädigung zu regeln. Davon zu unterscheiden ist die klassische Enteignung, bei der es um den Entzug konkreter Eigentumspositionen für einen bestimmten öffentlichen Zweck geht.In Berlin haben Linke, Grüne und SPD nach ihren Sondierungen angekündigt, große private Wohnungsunternehmen ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen vergesellschaften zu wollen.

Vorgesehen ist eine Entschädigung; als politischer Rahmen wurde zudem ein später Gesetzeszeitpunkt genannt. Damit steht der Berliner Vorstoß in einem Spannungsverhältnis zu den Plänen der Bundesregierung, eine Vergesellschaftung von Wohnraum auf Bundesebene zu verhindern.Verfassungsrecht als zentrale HürdeDer Streit konzentriert sich auf die Frage, ob der Bund ein solches Vorhaben durch ein einfaches Gesetz untersagen darf. Dabei geht es unter anderem um die Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern, die Gleichbehandlung betroffener Unternehmen und die angemessene Höhe der Entschädigung.

Für Berliner Mieter wäre ein Bundesgesetz vor allem deshalb relevant, weil es den rechtlichen Spielraum des Landes für die Umsetzung des Volksentscheids von 2021 begrenzen könnte.Buschmanns Forderung zielt deshalb nicht nur auf eine politische Grundsatzentscheidung, sondern auf eine schnelle gesetzgeberische Klärung. Je länger ein Entwurf ausbleibt, desto länger bleiben Umfang, Schwellenwerte und rechtliche Folgen der Berliner Pläne offen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene FragenDeutschlandfunk: „Rot-Grün-Rot in Berlin - Wohnungskonzern Vonovia: Vergesellschaftung in geplanter Form verfassungswidrig“ (20.10.2026)Der Beitrag stellt die Kritik von Vonovia an den Berliner Plänen heraus und nennt die geplante Schwelle von 10.000 Wohnungen, rund 160.000 zusätzlich zu kommunalisierende Wohnungen sowie eine vorgesehene Entschädigungsgrenze. Im Mittelpunkt steht damit die Sicht des betroffenen Unternehmens und die wirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens.n-tv: „Vergesellschaftungen in Berlin: Bundesregierung ist beim Enteignungsverbot noch nicht weiter“ (19.10.2026)Der Artikel ordnet den Streit über die Berliner Pläne in die noch laufende Abstimmung der Bundesregierung ein und erläutert die verfassungsrechtliche Bedeutung von Artikel 15. Anders als der Deutschlandfunk-Beitrag liegt der Schwerpunkt auf der Zuständigkeit des Bundes und den Grenzen eines Verbotsgesetzes.Beide Beiträge machen die Berliner Schwelle von 10.000 Wohnungen und die offene Rolle des Bundes deutlich. Unterschiedliche Schwerpunkte setzen sie bei der Perspektive des betroffenen Unternehmens und bei der verfassungsrechtlichen Prüfung.

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