Windkraft-Pachten: Deckel könnte EEG bis 2045 um 37 Milliarden senken
heute 14:57 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de
Eine Begrenzung der Pachtzahlungen für Windkraftflächen könnte die EEG-Kosten bis 2045 um bis zu 37 Milliarden Euro senken. Das größte Einsparpotenzial ergibt sich im Gutachten im Vergleich zu einer Pacht von 20 Prozent des Jahresumsatzes.
via dts Nachrichtenagentur
Ein Gutachten der Forschungsstelle für Energiewirtschaft kommt zu dem Ergebnis, dass eine Begrenzung der Pachtzahlungen für Windräder die Kosten der EEG-Förderung bis 2045 um bis zu 37 Milliarden Euro senken könnte. In gleicher Höhe würde der Bundeshaushalt entlastet, wenn sich die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geplante Regelung durchsetzt.Das berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf die Untersuchung.
Verglichen werden Pachtsätze von fünf, zehn und 20 Prozent des Jahresumsatzes mit dem in Reiches geplanter EEG-Novelle vorgesehenen Satz von 3,5 Prozent.Gutachten berechnet verschiedene PachtsätzeBei einem Vergleich von 3,5 mit fünf Prozent ermittelt das Gutachten bis 2045 kumulierte Einsparungen von drei Milliarden Euro. Wird ein Pachtsatz von 20 Prozent zugrunde gelegt, steigt das mögliche Einsparvolumen auf 37 Milliarden Euro.Die Untersuchung zeigt damit eine Bandbreite möglicher Wirkungen der geplanten Obergrenze. Maßgeblich ist, wie hoch die Pachtzahlungen ohne Begrenzung ausfallen würden und welcher Vergleichssatz herangezogen wird.VKU fordert Begrenzung der ZahlungenIn Auftrag gegeben hat das Gutachten der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der sich seit Längerem für eine Begrenzung der Pachten einsetzt. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte dem Handelsblatt: „Jeder Euro, der nicht in Pachtzahlungen fließt, entlastet den Bundeshaushalt und somit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, ohne die Ausbauziele zu gefährden.“Weiter sagte Liebing, es sei „nicht Aufgabe der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, über das EEG den Lebensstandard von Flächeneigentümern in Millionenhöhen zu subventionieren“.Reform steht im Zusammenhang mit weiteren EnergiegesetzenReiches geplante EEG-Novelle ist Teil eines größeren Reformpakets für die Energiepolitik. Dabei wird unter anderem darüber beraten, wie Förderung, Netzausbau und der weitere Ausbau von Windkraft und Photovoltaik miteinander verbunden werden können.
Die geplante Begrenzung der Windkraft-Pachten ist Teil einer umfassenderen Reform der Förderung erneuerbarer Energien.
Das EEG verpflichtet den Bund, die Vergütung erneuerbaren Stroms abzusichern. Steigen die Erlöse der Anlagen nicht im gleichen Maß wie die Kosten, können höhere Ausgaben letztlich den Bundeshaushalt belasten.Der Streit betrifft damit die Verteilung der Einnahmen aus Windparks. Flächeneigentümer erhalten Pachtzahlungen, während Kommunen und Anwohner über Beteiligungsmodelle oder Gewerbesteuern profitieren können.
Eine Obergrenze von 3,5 Prozent des Jahresumsatzes würde den Anteil der Pacht an den laufenden Einnahmen festlegen und die Kalkulation neuer Projekte verändern.Auswirkungen auf Ausbau und AkteureFür den Bund liegt der mögliche Vorteil in niedrigeren Förderkosten.
Betreiber und Projektentwickler müssten ihre Wirtschaftlichkeitsrechnungen anpassen; in Regionen mit besonders hohen Grundstückspreisen könnte das die Auswahl geeigneter Flächen beeinflussen.
Für Eigentümer von Windstandorten würde die Regelung Einnahmen begrenzen, während Kommunen auf eine weiterhin tragfähige Beteiligung an den Projekten angewiesen bleiben.Die im Gutachten ausgewiesene Spanne zeigt, dass die Wirkung stark vom Vergleichswert abhängt: Gegenüber fünf Prozent fällt die erwartete Entlastung deutlich geringer aus als gegenüber 20 Prozent. Entscheidend für die praktische Wirkung werden daher die konkrete gesetzliche Ausgestaltung, der Umgang mit bestehenden Verträgen und die Vereinbarkeit der Regelung mit den Ausbauzielen sein.