Zuckersteuer: Koalition plant schnelle Einigung über Abgabe
heute 14:37 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de
Kanzleramt und Finanzministerium ringen nicht um das Ob, sondern um Umfang und Ausgestaltung der Abgabe. Im Streit stehen unter anderem die Steuerstufen und erwartete Einnahmen zwischen 450 Millionen und 1,2 Milliarden Euro.
via dts Nachrichtenagentur
Die Bundesregierung will die geplante Zuckersteuer trotz des Streits zwischen Kanzleramt und Bundesfinanzministerium weiter vorantreiben.
Regierungssprecher Sebastian Hille sagte am Freitag auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur, zwischen den beiden Stellen gebe es lediglich Abstimmungsbedarf.Die Einführung der Steuer stehe nicht infrage, offen sei nur ihre Ausgestaltung, erklärte Hille.Knackpunkte bleiben zunächst offenWelche Punkte zwischen Kanzleramt und Finanzministerium strittig sind, wollte der stellvertretende Regierungssprecher nicht sagen.
„Dann würden ja die internen Abstimmungen nicht mehr intern sein“, sagte Hille.Auch das Bundesfinanzministerium zeigte sich grundsätzlich zuversichtlich, dass rasch eine Einigung erreicht werde. Einen konkreten Zeitplan nannte ein Sprecher am Freitag jedoch nicht.Unterschiedliche EinnahmeerwartungenZuvor hatten Medienberichte von einem Koalitionskonflikt über das Vorhaben berichtet.
Demnach soll das Kanzleramt den Entwurf des Finanzministeriums als „nicht mehrheitsfähig“ und nicht ausreichend abgestimmt bewertet haben.Nach den vorliegenden Angaben sieht ein Gesetzentwurf offenbar Einnahmen von bis zu 1,2 Milliarden Euro vor. Ursprünglich waren rund 450 Millionen Euro erwartet worden.
Die Differenz zählt damit zu den zentralen Streitpunkten bei der weiteren Ausgestaltung.
Die geplante Zuckersteuer ist Teil der Vereinbarung der schwarz-roten Koalition über ein Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung.
Sie verfolgt zwei Ziele: zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt und einen Anreiz für Hersteller, den Zuckergehalt von Getränken zu senken.Nach dem bislang bekannten Entwurf soll die Abgabe ab dem 1. Juli 2027 für Getränke mit mindestens fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter gelten.
Vorgesehen sind gestaffelte Sätze zwischen 26 und 38 Cent je Liter; Zero-Getränke sowie bestimmte Säfte und alkoholfreie Getränke sollen ausgenommen bleiben.
Damit wären nicht alle Produkte gleichermaßen betroffen, die Kosten könnten aber über die Verkaufspreise weitergegeben werden.Streit über Umfang und EinnahmenDer zentrale Konflikt dreht sich um die konkrete Ausgestaltung.
Eine Finanzkommission hatte mit zwei Stufen und geringeren Einnahmen von rund 450 Millionen Euro jährlich gerechnet.
Der Entwurf des Finanzministeriums sieht dagegen drei Stufen vor und kalkuliert mit deutlich höheren Beträgen: 945 Millionen Euro im ersten Jahr und 1,155 Milliarden Euro im zweiten Jahr.Für Verbraucher wären die Steuersätze, die betroffenen Produktgruppen und der Zeitpunkt der Einführung entscheidend. Für Hersteller geht es um Rezepturen, Kennzeichnung, Kalkulation und mögliche Nachfrageeffekte. Die angekündigte schnelle Einigung soll nun klären, ob die Bundesregierung am grundsätzlichen Vorhaben festhält und welche Belastung tatsächlich im Gesetz landet.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragentagesschau: „Kanzleramt bremst beim Gesetzentwurf zur Zuckersteuer“ (01.10.2026)Der Beitrag bestätigt den Widerstand des Kanzleramts gegen den Entwurf und ordnet ihn in die Koalitionsvereinbarung zur Zuckersteuer ab 2027 ein. Im Mittelpunkt stehen die Abweichung von den Empfehlungen der Finanzkommission, die geplanten Steuersätze und die höheren Einnahmeerwartungen des Finanzministeriums.n-tv: „‚Nicht mehrheitsfähig‘: Kanzleramt stoppt vorerst Klingbeils Zuckersteuer“ (01.10.2026)Der Artikel legt den Schwerpunkt auf den politischen Konflikt und die unterschiedlichen Einnahmeprognosen von Finanzministerium und Finanzkommission. Zusätzlich beschreibt er den Widerstand aus Union, Ländern und Teilen der Getränkeindustrie sowie die Unterstützung durch Verbraucher- und Ärzteverbände.Übereinstimmend bleibt das Vorhaben grundsätzlich bestehen, während Umfang, Staffelung und Einnahmen umstritten sind. Offen ist vor allem, welche Änderungen Kanzleramt und Finanzministerium bis zur Einigung vereinbaren.